Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein integrierter Bestandteil des Vertrages.
Rechte und Pflichten
- Der Vertragsinhalt stellt eine von den Organen der Auftragsnehmer unterfertigte Vertragsurkunde dar. Insbesondere mündliche Äußerungen von Mitarbeitern des Auftragnehmers sind unverbindlich. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von ihm getätigten Angaben und Informationen im Rahmen der Leistungsbeschreibung, sowie sämtliche sonstige im Zusammenhang mit der Auftragserteilung erforderlichen Angaben vollständig und richtig sind.
- Arbeiten werden, falls nicht anders vereinbart und mit Ausnahme von Feiertagen, in der Zeit von Montag bis Freitag durchgeführt.
- Die vereinbarte Arbeitszeit wird so eingehalten, dass weder der Betrieb des Auftraggebers behindert, noch die Arbeiten erschwert werden.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach dieser Vereinbarung zu erbringenden Leistungen sachgerecht, sorgfältig und gewissenhaft, mit erprobten Mitteln, Geräten, Maschinen und Methoden durchzuführen.
- Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte bei und verpflichtet sich ehrliches, zuverlässiges und gewissenhaftes Personal einzusetzen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen abzuändern, falls durch den Einsatz neuer Mittel, technisch weiter entwickelter Maschinen oder Arbeitsweisen der vereinbarte Standard eingehalten oder verbessert wird.
- Es ist dem Personal des Auftragnehmers ausdrücklich untersagt Einblick in Schriftstücke, Akten etc. zu nehmen sowie Schränke und Schreibtische zu öffnen.
- Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind über den Umfang der Tätigkeiten sowie der Einsatzzeiten zu informieren. Das Personal des Auftragnehmers ist instruiert, Anweisungen betreffend die Durchführung der Arbeiten, nur von den Bevollmächtigten des Auftragnehmers entgegenzunehmen. Das Personal des Auftragnehmers verpflichtet sich, alle Gegenstände, die in den zu betreuenden Räumlichkeiten gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben.
- Maschinen und Geräte werden vom Auftragnehmer beigestellt, welcher auch das notwendige Service durchführt bzw. veranlasst.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall, dass Teile des vertragsgegenständlichen Objektes oder darin eingebrachte Gegenstände im Rahmen der Leistungserbringung einer speziellen Behandlung bedürfen, den Auftragnehmer darauf hinzuweisen. Kommt der Auftraggeber seiner Hinweispflicht nicht nach, ist eine Haftung und Gewährleistung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und sein Personal entsprechend zu belehren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer auf etwaige besondere Risken (Nichtbetretbarkeit von Gebäudeteilen, Gefahr durch elektrische Spannungen, usw.) bei Auftragserteilung hinzuweisen.
- Der Auftraggeber liefert, falls für die Leistungserbringung notwendig, ohne Berechnung, kaltes und heißes Wasser sowie Strom für den Betrieb der Maschinen.
Preise und Zahlung
Die Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Vertragserstellung gültigen kollektivvertraglichen Bestimmungen für die jeweilige Berufsgruppe des ausführenden Personals. Bei längerfristigen Verträgen erfolgt, falls nicht anders vereinbart, eine jährliche Preisanpassung.
Die Zahlung erfolgt ohne jedweden Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung. Bei Zahlungsverzug werden Ihnen Verzugszinsen zu banküblichen Konditionen in Rechnung gestellt, weiters gelten der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen sowie Zinsen von 3 % p. M. als vereinbart.
Für den Fall, dass der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Setzung einer siebentägigen Nachfrist sämtliche vertraglichen vereinbarten Leistungen seinerseits einzustellen und nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Vorauszahlung für die in der nächsten Periode fälligen Vertragsleistungen zu verlangen. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die maßgebliche Verschlechterung der Vermögenssituation des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, mit sofortiger Wirkung die Vereinbarung zur Auflösung zu bringen.
Gewährleistung und Haftung
Sollte der Auftragnehmer durch höhere Gewalt, wie Elementarereignisse, öffentliche Unruhen, Ausnahmezustand, Streiks, Aussperrungen, Terror, epidemische Krankheiten, und andere unabwendbare Ereignisse, die vereinbarten Leistungen nicht erbringen können bzw. diese entsprechend einschränken, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Schadenersatzansprüche zu stellen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, in derartigen Fällen seine Leistungen zu unterbrechen, einzuschränken oder entsprechend umzustellen. Für den Fall einer gänzlichen Einstellung der Leistungen des Auftragnehmers ist der Auftraggeber von einer Entgeltleistung für diesen Zeitraum befreit. Bei Leistungseinschränkungen gilt ein entsprechend vermindertes Entgelt als vereinbart. Ist das Erbringen der vereinbarten Leistung aufgrund von Umständen, welche in der Sphäre des Auftraggebers liegen, nicht möglich, entbindet dies den Auftraggeber nicht von seiner vertraglichen Zahlungsverpflichtung.
Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die bei den Arbeiten entstehen und die sein Personal schuldhaft verursacht. Für Schäden, die innerhalb von sieben Tagen vom Auftrageber nicht schriftlich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach mit jenen Beträgen begrenzt, mit welchen die Haftpflichtversicherung im Schadensfall Deckung leistet. Die Haftung des Auftragnehmers für Sachschäden besteht nur für den Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadensereignisses. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere für Verdienstentgang, Schäden aus Betriebsunterbrechung sowie daraus resultierende Schadensersatzansprüche, besteht nicht.
Die dem Personal des Auftragnehmers übergebenen Schlüssel können bei Verlust nur im Wert des Einzelschlüssels ersetzt werden, – bis maximal EUR 5.000,00.
Rücktritt und Kündigung
Das Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsteilen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wobei der Vertrag von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsletzten mittels eingeschriebenen Brief aufgekündigt werden kann.
Sonstiges
Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
Die Vertragspartner verpflichten sich, keine Arbeitskraft abzuwerben oder abwerben zu lassen. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber keine vom Auftragnehmer in seinem Objekt eingesetzte Person innerhalb von 12 Monaten nach Austritt zu beschäftigen. Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung verpflichtet sich der gegen diese Bestimmung verstoßende Vertragspartner, eine Vergütung von EUR 10.000,00 als Strafe zu bezahlen, die dem richterlichen Mäßigungsrecht nicht unterliegt.
Für den Fall, dass der Auftraggeber seinen Standort oder seine Betriebsniederlassung verlegt, werden die vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten auf den neuen Standort übertragen.